RINGELTAUBE AGBs
§ 1 Inhalt des Onlineangebotes
Die im Internet-Auftritt „Ringeltaube.com“ enthaltenen Inhalte können ohne vorherige Ankündigung ergänzt, geändert oder gelöscht werden. Wir behalten es uns ausdrücklich vor, die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
§ 2 Urheberrechte
Alle Webseiten „Ringeltaube.com“ unterliegen dem gesetzlich geschützten Urheberrecht. Dies gilt für ihre Struktur und sämtliche darin enthaltenen Funktionalitäten, Informationen, Daten, Texte, Bild- und Tonmaterialien sowie alle zur Funktionalität dieser Webseiten eingesetzten Komponenten. Der Nutzer darf die Inhalte im Rahmen der angebotenen Funktionalitäten der Webseiten für seinen persönlichen Gebrauch nutzen. Im übrigen erwirbt er keine Rechte an den Inhalten und Programmen. „Ringeltaube.com“ ist bestrebt, in ihrem Internetauftritt die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente und Texte zu beachten.
§ 3 Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Nutzers nur insoweit, als dies zur Durchführung der angebotenen Leistungen erforderlich ist. Wir leiten die Daten nicht an Dritte weiter, außer dass dies zuvor dem Nutzer kenntlich gemacht und die Übertragung vom Nutzer durch eine eindeutige und bewusste Handlung elektronisch ausgelöst worden ist.
§ 4 Anwendbares Recht
Das Verhältnis „Ringeltaube.com“ zu ihren Nutzern unterliegt deutschem Recht.
§ 5 Verweise und Links
„Ringeltaube.com“ distanziert sich ausdrücklich von dem Inhalt der innerhalb ihres Angebots per Hyperlink oder in sonstiger Weise zugänglich gemachten fremden Webseiten. Wir haben keinerlei Einfluss auf den Inhalt dieser Seiten und können deshalb für die inhaltliche Korrektheit, Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit fremder Inhalte keine Gewähr leisten. Es wird ausdrücklich erklärt, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechend verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Für illegale, fehlerhafte
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§ 6 Haftungsausschluss
Eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der im Internet-Auftritt enthaltenen Informationen wird nicht übernommen. „Ringeltaube.com“ übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung dieses Internet-Auftritts oder der darin enthaltenen Informationen entstehen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist auch bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder sollten diese eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung, die der gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
§ 8 Vermietung zu vorübergehendem Gebrauch
Die Mietobjekte werden zu nur vorübergehendem Gebrauch vermietet. Die Gründe für den vorübergehenden Gebrauch geben der Wohnraumnutzer und der Wohnraumanbieter übereinstimmend an.
Abgabenordnung
§ 9 Gewöhnlicher Aufenthalt
1 Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.
2 Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt.
3 Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert.
§ 10 es gilt die veröffentliche Preistafel
§ 11 ab dem 1.3.2023 wird von der Stadt Wuppertal eine Infrastrukturabgabe in der Höhe von 5 % auf den Brutto Übernachtungspreis zwingend erhoben. Diese wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist von jedem Gast zu entrichten. (siehe Information in der Folge der AGB )
Umsatzsteuer-Richtlinien 2005
§ 12 Beherbergungsumsätze
1 Die nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG steuerpflichtige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, setzt kein gaststättenähnliches Verhältnis voraus.
2 Entscheidend ist vielmehr die Absicht des Unternehmers, die Räume nicht auf
Dauer und damit nicht für einen dauernden Aufenthalt im Sinne des §§ 8 und 9 AO zur Verfügung zu stellen ( BFH-Beschluss vom 18.1.1973 – BStBI || S. 426 ).
3 Hat ein Unternehmer den einen Teil der in einem Gebäude befindlichen Räume längerfristig, den anderen Teil nur kurzfristig vermietet, ist die Vermietung nur insoweit steuerfrei, als er die Räume eindeutig und leicht nachprüfbar zur nicht nur vorübergehenden Beherbergung von Fremden bereitgehalten hat ( vgl. BFH-Urteil vom 9.12.1993 – BStBI 1994 || S. 585 ). 2 Bietet der Unternehmer dieselben Räume wahlweise zur lang- oder kurzfristigen Beherbergung von Fremden an, sind sämtliche Umsätze steuerpflichtig (vgl.BFH-Urteil vom 20.4.1988 – BStBI || S.795 ). 3 Steuerpflichtig ist auch die Überlassung von Räumen einer Pension an Saison-Arbeitnehmer (Kost und Logis), wenn diese Räume wahlweise zur kurzfristigen Beherbung von Gästen oder des Saison-Personals bereitgehalten werden (BFH- Urteil vom 13.9.1988 – BStBI || S. 1021).
§ 13 Beendet der Mieter das Mietverhältnis vor dem Ende der Kündigungszeit, so hat der keinen Anspruch auf Erstattung eines Teilbetrags der immer im Voraus zu zahlender Miete auf den Mietzeitraum bzw. für den laufenden Monat. Zahlungseingang ist bis zum 2. Werktag sicherzustellen. Jede Mahnung wird mit 25,00 Euro Kosten berechnet. Bei der möblierten Vermietung berechtigt ein Zahlungsverzug von 3 Werktagen den Vermieter zur Räumung der Wohnung. Etwaiger Besitzt des Mieters wird auf seine Kosten für 3 Monate eingelagert und dann zur Kostenpflichtigen Entsorgung dem Mieter berechnet. Die Kosten werden mit der Kaution verrechnet. Bei Barzahlung ist der 1. Termin kostenfrei. Zahltag ist bei Monatszahlungen immer der 1. Dienstag im Monat. Über den gezahlten Mietbetrag erhält der Mieter eine Quittung. Diese hat er mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Bei einem notwendigem 2. Termin oder für jeden weiteren Termin, welcher vom Vermieter oder einer von Ihm autorisierten Person notwendig wird, wird ein Wegegeld von 30,00 Euro fällig. Ab dem Tage der Fälligkeit wird die Mietschuld mit 10% Schuldzinsen p.a. in Rechnung gestellt.
§ 14 Die Mietkaution beträgt im Regelfall 1000,00 Euro für Wohnungen bis 60 m2. Wohnungen bis 80 m2 haben 1500,00 Euro Mietkaution und Wohnungen über 80 m2 2000,00 Euro. Die Mietkaution kann durch Bankbürgschaft gestellt werden. Sie ist sonst unbar vor Bezug der Wohnung auf das Konto DE47 3305 0000 0000 2570 63, Stadtsparkasse Wuppertal unter dem Hinweis auf den Mietvertrag oder in Bar mit der Mietzahlung vor Bezug der Wohnung zu zahlen. Bei Mietverhältnissen unter 24 Monaten wird der Betrag nicht verzinst.
§ 15 Der Vermieter ist frei von Schadensersatzansprüchen und Ersatzleistungen, sollte die von Ihm vermietete Wohnung durch einen von Ihm nicht zu verantwortenden Schaden oder einer Katastrophe unbewohnbar sein. Das Mietverhältnis gilt mit Eintritt des Schadens als sofort beendet, anteilige vom Mieter im Voraus geleistete Mietzahlungen werden erstattet. Sachschäden werden im Rahmen der bestehenden Hausversicherungen getragen.
§ 16 Es ist die im Treppenhaus ausgehängte Hausordnung zu beachten.
§ 17 Bereitgestellte Informationssysteme wir Telefon, Internet, WLAN, Kabelfernsehen, Video, DVD, Sat-Anlagen, werden ohne Prüfung auf deren Inhalt bereitgestellt. Die Nutzung ist, wenn nicht anders schriftlich vereinbart Kostenfrei. Der Vermieter stellt diese Leistungen zur Verfügung ohne Haftung und Sicherheit zu gewährleisten. Für Schäden durch Virenbefall etc. der Netzwerke, Software und Endgeräte haftet er nicht.
§ 18 Sollten Gäste Ihren Wohnsitz am temporären Beherbergungsort anmelden sind Sie verpflichtet die GEZ Gebühren selbst zu entrichten und sich dort anzumelden. Endet der Aufenthalt hat sich der Gast bei der Stadt Wuppertal abzumelden und dem Vermieter eine Information über die erfolgreiche Abmeldung zu übersenden.
Erfolgt das nicht wird er zwangsabgemeldet durch Meldung an das Einwohnermeldeamt durch den Vermieter.
§ 19 Gerichtort ist Wuppertal Es gilt deutsches Recht.
§ 20 Es gelten die ausgewiesenen Preise im Internet. Preisänderungen vorbehalten. Pauschalen und Angebote sind auf den ausgewiesenen Zeitraum gültig und überlagern die Standartpreise.
§ 21 Der Übernachtungspreis ist vor Übernahme der Wohnung in voller Höhe im Voraus zu bezahlen
§ 22 Bestätigungen und Kündigungen erfolgen schriftlich per Post, Fax oder E-Mail. Eine Zustellungsgewähr wird von uns als Absender nicht gewährt.
§ 23 wird es vom Gast versäumt vor Bezug / Übernahme der Wohnung die Ihm übermitteltet Reservierungsbestätigung oder Übernachtungsangebot dem Anbieter (hier Ringeltaube wohnen wie zuhause ) unterschrieben zur Annahme zurückzusenden, wird der Geschäftsabschluss rechtswirksam zu den Allgenmeinen Geschäftsbedingung durch Bezug der Wohnung.
Ergänzende Informationen zur Zweitwohnungssteuer: Die Steuern und Gebühren sind nicht im Mietpreis enthalten und werden mit Ihnen direkt von der Stadt Wuppertal abgerechnet.